XanFire Brandschutz

Rauchmelder

In den meisten Bundesländern besteht mittlerweile Rauchwarnmelderpflicht.

Seit dem 01.04.2013 besteht diese Pflicht auch in Nordrhein-Westfalen.

Dies bedeutet, dass in Wohnungen alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen.

Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet und genehmigt sind, müssen bis spätestens 31.12.2016 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.                                     (s. a. BauO NRW vom 17.05.2013, § 49)

Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 biete ich Ihnen eine Beratung vor Ort.

Bei Interesse schreiben Sie mir einfach eine Mail an info@xanfire.de oder rufen an unter 02801-804407.